Gemeinde Badbergen | Flächen für den Gemeinbedarf
Projektbeschreibung
Im Auftrag der Gemeinde Badbergen entstand mit dem Bebauungsplan Nr. 56 „Holdorfer Chaussee-Nord“ eine rechtskräftige städtebauliche Grundlage für die Entwicklung eines Gebiets mit vielfältiger Nutzung. Ziel war es, die baulichen und funktionalen Voraussetzungen für gemeinbedarfsorientierte Nutzungen zu schaffen – darunter Einrichtungen für kirchliche, soziale und kulturelle Zwecke.
Städtebauliche Zielsetzung und Planungsschwerpunkte
Das Plangebiet liegt in der Gemeinde Badbergen und umfasst Flächen, die künftig eine gemeinwohlorientierte Entwicklung ermöglichen sollen. Neben der Festsetzung von Bauflächen wurden auch Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft vorgesehen. Damit leistet der Plan nicht nur einen Beitrag zur geordneten städtebaulichen Entwicklung, sondern auch zur ökologischen Aufwertung des Umfelds.
Schallschutz und Umweltaspekte
Besondere Bedeutung wurde dem Immissionsschutz beigemessen. Angrenzende Landesstraßen erzeugen Lärmimmissionen, deren Auswirkungen mithilfe von Schutzmaßnahmen (z. B. durch Lärmschutzabstände und geeignete Nutzungen) abgefedert werden. Darüber hinaus sieht der Bebauungsplan Ausgleichsmaßnahmen wie Strauch-Baumhecken, Feldhecken und ein naturnah gestaltetes Regenrückhaltebecken vor. Diese tragen zur ökologischen Verträglichkeit des Vorhabens bei und stärken die Resilienz der Fläche.
Planungsprozess und Beteiligung
Der Plan durchlief ein reguläres Bauleitplanverfahren gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung fand zwischen Dezember 2024 und Januar 2025 statt. Der Satzungsbeschluss erfolgte im Juni 2025, mit Inkrafttreten im Juli 2025. Der gesamte Prozess wurde durch das Planungsbüro geoPlan Bunten begleitet – von der Planzeichnung über die textlichen Festsetzungen bis zur Erstellung der Begründung.
Einbindung von Fachwissen
Die Planung integrierte Aspekte des Natur- und Artenschutzes, des Schallschutzes, der Erschließung sowie denkmalpflegerische Hinweise. Dank interdisziplinärer Zusammenarbeit mit Umweltgutachtern konnte ein zukunftsfähiger Rahmen geschaffen werden, der sowohl städtebauliche als auch naturschutzfachliche Anforderungen erfüllt.
Warum dieses Projekt als Referenz?
Der Bebauungsplan Nr. 56 „Holdorfer Chaussee-Nord“ steht exemplarisch für mein Leistungsspektrum im Bereich der Bauleitplanung, von der Machbarkeitsprüfung über die formelle Verfahrensbegleitung bis zur Koordination mit der Bauortkommune und Fachgutachtern. Durch meine interdisziplinäre Arbeitsweise und digitale Planbearbeitung biete ich Gemeinden eine praxisorientierte Unterstützung.
FAQ zum Projekt
Was war das Planungsziel?
Die Schaffung der Voraussetzungen für gemeinwohlorientierte Nutzungen inkl. Umwelt- und Immissionsschutzaspekten.
Welche Verfahrensteile waren wesentlich?
Planzeichnung & Begründung, Änderung des Flächennutzungsplanes, Beteiligung von Öffentlichkeit & Behörden, Abwägung, X-Planung, zusammenfassende Erklärung
Welche Umweltaspekte wurden berücksichtigt?
Schallschutz, Geruch, Oberflächentwässerung und Regenrückhaltung, Artenschutz, Umweltbericht mit Definition von Ausgleichsmaßnahmen, naturnahe Gestaltung.