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Städtebauliche Beratung für Privatpersonen

Städtebauliche Beratung für Privatpersonen
Marion Bunten - GeoPlan Bunten - Planungsbüro für Stadtplanung und Bauleitplanung für Kommunen, Wohnungsbaugesellschaften, Investoren und Privatpersonen

Bauliche Möglichkeiten Ihres Grundstücks prüfen

Sie besitzen ein Grundstück und möchten wissen, ob und wie Sie darauf bauen dürfen? Viele Eigentümer:innen stehen vor diesen Fragen:
  • Wo finde ich den Bebauungsplan für mein Grundstück?
  • Welche Vorschriften gelten für mein Grundstück?
  • Wie prüfe ich, ob mein Grundstück bebaubar ist?
  • Wo liegen die Baugrenzen und Baufenster?
  • Wie hoch darf ich auf meinem Grundstück bauen?
  • Wie verstehe ich den Bebauungsplan richtig?
Ob Neubau, Umbau oder Nachverdichtung – die bauliche Nutzbarkeit eines Grundstücks hängt von vielen Faktoren ab. Nicht jedes Grundstück darf automatisch bebaut werden. Entscheidend sind unter anderem die Lage innerhalb oder außerhalb eines Bebauungsplans, baurechtliche Vorgaben und örtliche Satzungen. Wir unterstützen Sie bei der Prüfung der baulichen Möglichkeiten und übernehme die Recherche bei der Bauortkommune und der Baugenehmigungsbehörde sowie die Kommunikation. So erhalten Sie eine fundierte Entscheidungsgrundlage für Ihr Vorhaben. Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, welche Bebauungsmöglichkeiten für Ihr Grundstück bestehen! Wir helfen Ihnen dabei, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu klären:
  • Liegt das Grundstück im Außenbereich oder Innenbereich?
  • Gibt es einen Bebauungsplan mit klaren Baurechten?
  • Welche Vorgaben macht das Baurecht und welche Genehmigungen sind erforderlich?
Ortsunabhängige Beratung für Ihr Bauvorhaben: Wir bieten Ihnen eine digitale Beratung deutschlandweit, sodass Sie bequem und effizient Antworten auf Ihre Fragen zur baulichen Nutzbarkeit Ihres Grundstücks erhalten. Wenn Sie eine persönliche Beratung bevorzugen, sind Vor-Ort-Termine in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen möglich.
Haben Sie Fragen?

Finden Sie die Antwort auf Ihre Fragen

In diesem FAQ-Bereich finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um Flächennutzungspläne, Bebauungspläne und städtebauliche Verfahren. Falls Sie darüber hinaus weitere Fragen haben, kontaktieren Sie mich gerne direkt.

Kann ich mein Grundstück bebauen?

Ob ein Grundstück bebaut werden darf, hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Lage des Grundstücks (Innenbereich oder Außenbereich)
  • Bestehender Bebauungsplan (Festsetzungen zur Nutzung, Bauweise etc.)
  • Erschließung (Anschluss an Straßen, Wasser, Abwasser etc.)
  • Baurechtliche Vorgaben (z. B. Abstandsflächen, Umweltauflagen)

Ich unterstütze Sie gerne bei der Prüfung der baulichen Nutzbarkeit Ihres Grundstücks, inklusive Recherche bei der Kommune und der Baugenehmigungsbehörde.

Die Einordnung eines Grundstücks erfolgt nach § 34 und § 35 Baugesetzbuch (BauGB):

  • Innenbereich (§ 34 BauGB): Grundstücke innerhalb zusammenhängender Siedlungsgebiete, für die oft ein Bebauungsplan existiert oder deren Bebaubarkeit sich nach der Bebauung in der Umgebung richtet.
  • Außenbereich (§ 35 BauGB): Grundstücke außerhalb zusammenhängender Siedlungsgebiete – eine Bebauung ist hier stark eingeschränkt (z. B. nur für landwirtschaftliche oder privilegierte Bauvorhaben möglich).

Ich übernehme für Sie die Prüfung der planungsrechtlichen Situation und kläre für Sie, ob und wie Ihr Grundstück bebaut werden kann.

Falls Ihr Grundstück nicht im aktuellen Flächennutzungsplan (FNP) als Bauland vorgesehen ist, kann eine Änderung beantragt werden. Ein Antrag kann auch für die Änderung eines Bebauungsplanes (B-Plan) gestellt werden, wenn Sie bspw. aufgrund der bestehenden Festsetzungen in einem geltenden Bebauungsplan kein Baurecht auf ihrem Grundstück haben. Gleiches gilt für einen Antrag auf Neuaufstellung eines Bebauungsplanes, um überhaupt Baurechte zu bekommen. Der Ablauf:

  • Antragstellung bei der zuständigen Gemeinde mit städtebaulicher Begründung.
  • Prüfung durch die Kommune, ob die Änderung städtebaulich sinnvoll ist.
  • Politische Entscheidung zum Antrag.

Wenn der Antrag positiv beschlossen wurde, wird zumeist ein Aufstellungsbeschluss für einen Bauleitplan gefasst, um das Vorhaben zu unterstützen. Im Anschluss kann mit der eigentlichen Bearbeitung der Bauleitplanung begonnen werden.

Die Neubeantragung einer Bauleitplanung geht mit einer politischen Beratung einher. Auch muss das beantragte Vorhaben in die Planungskonzeption der Kommune passen. Der Prozess kann mehrere Wochen dauern. Ich unterstütze Sie gerne bei der Antragsstellung und Begleitung des Verfahrens.

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