In diesem FAQ-Bereich finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um Flächennutzungspläne, Bebauungspläne und städtebauliche Verfahren. Falls Sie darüber hinaus weitere Fragen haben, kontaktieren Sie mich gerne direkt.
Ob ein Grundstück bebaut werden darf, hängt von mehreren Faktoren ab:
Ich unterstütze Sie gerne bei der Prüfung der baulichen Nutzbarkeit Ihres Grundstücks, inklusive Recherche bei der Kommune und der Baugenehmigungsbehörde.
Die Einordnung eines Grundstücks erfolgt nach § 34 und § 35 Baugesetzbuch (BauGB):
Ich übernehme für Sie die Prüfung der planungsrechtlichen Situation und kläre für Sie, ob und wie Ihr Grundstück bebaut werden kann.
Falls Ihr Grundstück nicht im aktuellen Flächennutzungsplan (FNP) als Bauland vorgesehen ist, kann eine Änderung beantragt werden. Ein Antrag kann auch für die Änderung eines Bebauungsplanes (B-Plan) gestellt werden, wenn Sie bspw. aufgrund der bestehenden Festsetzungen in einem geltenden Bebauungsplan kein Baurecht auf ihrem Grundstück haben. Gleiches gilt für einen Antrag auf Neuaufstellung eines Bebauungsplanes, um überhaupt Baurechte zu bekommen. Der Ablauf:
Wenn der Antrag positiv beschlossen wurde, wird zumeist ein Aufstellungsbeschluss für einen Bauleitplan gefasst, um das Vorhaben zu unterstützen. Im Anschluss kann mit der eigentlichen Bearbeitung der Bauleitplanung begonnen werden.
Die Neubeantragung einer Bauleitplanung geht mit einer politischen Beratung einher. Auch muss das beantragte Vorhaben in die Planungskonzeption der Kommune passen. Der Prozess kann mehrere Wochen dauern. Ich unterstütze Sie gerne bei der Antragsstellung und Begleitung des Verfahrens.
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