Stadt Georgsmarienhütte | Allgemeines Wohngebiet
Anlass & Zielsetzung
Die Stadt schafft planungsrechtliche Voraussetzungen für eine Innenentwicklung innerhalb einer bestehenden Siedlungslage. Anlass sind konkrete Bauabsichten auf einem bislang von Bebauung freizuhaltenden Grundstück.
Die Erschließung erfolgt über die Straße Eschholz. Festgesetzt wird ein Allgemeines Wohngebiet (WA) mit an die Umgebung angepasstem Maß, um eine städtebaulich verträgliche Nachverdichtung zu sichern.
Planinhalt
- Allgemeines Wohngebiet (WA) mit max. zwei Wohneinheiten je Wohngebäude
- Höhenvorgaben zur Traufhöhe (TH) und zur Firsthöhe (FH) sichern die Einfügung der neuen Bebauung in die Siedlung
- Örtliche Bauvorschriften: geneigte Dächer aber Ausnahmeregelung für Flachdach mit Begrünung, Material- / Farbspielräume, Heckeneinfriedungen
- Anpflanzung von zwei Bäumen je Grundstück
- Klimaanpassung / Wasserwirtschaft: Dachbegrünung bei Flachdächern unter 5° Dachneigung, wasserdurchlässige Beläge als Bedingung für GRZ-II-Überschreitungen,
- Abstandsregelungen für Nebenanlagen
Umwelt, Schall & Wasser
Schallschutz
Aufgrund der Glückaufstraße und der Bahntrasse Osnabrück–Bielefeld werden passive Schallschutzanforderungen nach DIN 4109 (Außenlärmpegel) festgesetzt.
Artenschutz
Eine Vorprüfung mit Relevanzprüfung für u. a. Fledermäuse und Vögel zeigt, dass eine Baufeldfreimachung außerhalb der Brutzeit erforderlich ist. Dabei sichern Kontrollen und eine Begleitung durch Fachgutachter Vermeidungstatbestände. Ersatzquartiere mit Hilfe der Anbindung von Fledermauskästen sind zu schaffen. 
Wasserwirtschaft / Hochwasser
Aufgrund eines Druckwasserbereiches ist eine vollständige Versickerung nicht möglich. Daher wird eine Einleitung in das Regenrückhaltebecken „Eschholz“ nachgewiesen. Zusätzliche Empfehlungen werden für die Regenwassernutzung über Zisternen, die Anlage von Mulden und die Möglichkeit zur Dachbegrünung ausgesprochen. Diese Grundsätze sind in Festsetzungen und Hinweisen verankert.
Weitere Belange
Hinweise zu Denkmalschutz (Meldepflicht Funde), Altlasten / Kampfmittel sowie Bodenschutz wurden aufgenommen.
Dieses Projekt wurde in interdisziplinärer Zusammenarbeit mit verschiedenen Fachplanungsbüros erarbeitet. Hierzu greift das Planungsbüro geoPlan Bunten auf ein kompetentes Netzwerk mit Fachexpertise zurück.
Ergebnis & Mehrwert
Die Planänderung macht ein innerörtliches Baulandpotenzial nutzbar, stärkt die Siedlungsstruktur und verankert Klimaanpassung (Gründächer, begrenzte Versiegelung, Regenwasserrückhalt) sowie Immissionsschutz rechtsverbindlich – bei gesicherter Entwässerung und FNP-Konformität. 
FAQ zum Projekt
Was war der Anlass der Planänderung?
Die Stadt ermöglicht auf ca. 0,15 ha eine Innenentwicklung. Es erfolgte die Umwidmung einer bisher von Bebauung freizuhaltenden Fläche in eine Baufläche zur städtebaulich verträglichen Nachverdichtung.
Warum § 13a BauGB und FNP-Berichtigung?
Das Verfahren lief beschleunigt ohne Erstellung eines Umweltberichtes. Zur Gewährleistung der Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan wurde dieser im Wege der Berichtigung angepasst.
Welche Umwelt- / Schallschutzanforderungen gelten?
Passive Schallschutzmaßnahmen nach DIN 4109 sind festgesetzt; Artenschutz-Vermeidungsmaßnahmen (Zeitfenster, Kontrollen, Ersatzquartiere) sind zu beachten; Gründächer / Begrenzung der Versiegelung / Versickerung verbessern die Wasserbilanz.