Stadt Georgsmarienhütte | Allgemeines Wohngebiet
Die Stadt Georgsmarienhütte hat die 1. Änderung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „Schwarzer Weg“ beschlossen, um eine Innenentwicklung im Stadtteil Kloster Oesede zu ermöglichen. Das ca. 0,15 ha große Plangebiet sollte als allgemeines Wohngebiet neu geordnet werden, um die bauliche Nutzung zu optimieren und Baulandpotenziale auszuschöpfen. Aufgrund von wasserwirtschaftlichen Herausforderungen wurde die Bebauung zuvor ausgeschlossen, was nun durch angepasste Schutzmaßnahmen geändert wurde.
Die Planung erfolgte im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB und sieht keine Umweltverträglichkeitsprüfung vor. Wichtige Aspekte umfassen den Schall- und Immissionsschutz, die Einhaltung von Klimaschutzmaßnahmen sowie die Sicherstellung einer nachhaltigen Entwässerung. Zudem wurden artenschutzrechtliche Prüfungen durchgeführt und Maßnahmen zum Schutz von Fledermäusen und Brutvögeln festgelegt.
Das Maß der baulichen Nutzung wurde an die Umgebung angepasst, um eine verträgliche Nachverdichtung zu gewährleisten. Die Festsetzungen umfassen Baugrenzen, Dachgestaltung und Grünflächen, um die städtebauliche Einbindung sicherzustellen. Das Projekt unterstützt die Innenentwicklung und Nachverdichtung im Sinne einer ressourcenschonenden Stadtplanung.