Sie besitzen ein Grundstück und möchten wissen, ob und wie Sie darauf bauen dürfen? Viele Eigentümer:innen stehen vor diesen Fragen:
Ob Neubau, Umbau oder Nachverdichtung – die bauliche Nutzbarkeit eines Grundstücks hängt von vielen Faktoren ab. Nicht jedes Grundstück darf automatisch bebaut werden. Entscheidend sind unter anderem die Lage innerhalb oder außerhalb eines Bebauungsplans, baurechtliche Vorgaben und örtliche Satzungen. Wir unterstützen Sie bei der Prüfung der baulichen Möglichkeiten und übernehme die Recherche bei der Bauortkommune und der Baugenehmigungsbehörde sowie die Kommunikation. So erhalten Sie eine fundierte Entscheidungsgrundlage für Ihr Vorhaben.
Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, welche Bebauungsmöglichkeiten für Ihr Grundstück bestehen! Wir helfen Ihnen dabei, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu klären:
Ortsunabhängige Beratung für Ihr Bauvorhaben: Wir bieten Ihnen eine digitale Beratung deutschlandweit, sodass Sie bequem und effizient Antworten auf Ihre Fragen zur baulichen Nutzbarkeit Ihres Grundstücks erhalten. Wenn Sie eine persönliche Beratung bevorzugen, sind Vor-Ort-Termine in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen möglich.
In diesem FAQ-Bereich finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um Flächennutzungspläne, Bebauungspläne und städtebauliche Verfahren. Falls Sie darüber hinaus weitere Fragen haben, kontaktieren Sie mich gerne direkt.
Ob ein Grundstück bebaut werden darf, hängt von mehreren Faktoren ab:
Ich unterstütze Sie gerne bei der Prüfung der baulichen Nutzbarkeit Ihres Grundstücks, inklusive Recherche bei der Kommune und der Baugenehmigungsbehörde.
Die Einordnung eines Grundstücks erfolgt nach § 34 und § 35 Baugesetzbuch (BauGB):
Ich übernehme für Sie die Prüfung der planungsrechtlichen Situation und kläre für Sie, ob und wie Ihr Grundstück bebaut werden kann.
Falls Ihr Grundstück nicht im aktuellen Flächennutzungsplan (FNP) als Bauland vorgesehen ist, kann eine Änderung beantragt werden. Ein Antrag kann auch für die Änderung eines Bebauungsplanes (B-Plan) gestellt werden, wenn Sie bspw. aufgrund der bestehenden Festsetzungen in einem geltenden Bebauungsplan kein Baurecht auf ihrem Grundstück haben. Gleiches gilt für einen Antrag auf Neuaufstellung eines Bebauungsplanes, um überhaupt Baurechte zu bekommen. Der Ablauf:
Wenn der Antrag positiv beschlossen wurde, wird zumeist ein Aufstellungsbeschluss für einen Bauleitplan gefasst, um das Vorhaben zu unterstützen. Im Anschluss kann mit der eigentlichen Bearbeitung der Bauleitplanung begonnen werden.
Die Neubeantragung einer Bauleitplanung geht mit einer politischen Beratung einher. Auch muss das beantragte Vorhaben in die Planungskonzeption der Kommune passen. Der Prozess kann mehrere Wochen dauern. Ich unterstütze Sie gerne bei der Antragsstellung und Begleitung des Verfahrens.
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