Gemeinde Wallenhorst | Gewerbegebiet

Die Gemeinde Wallenhorst hat den Bebauungsplan Nr. 287 „Westlich Zum Poller“ im Ortsteil Hollage aufgestellt, um ein bestehendes gewerbliches Areal planungsrechtlich zu ordnen und bauliche Erweiterungen zu ermöglichen. Ziel ist die rechtliche Sicherung der bestehenden Nutzung und die Entwicklung eines Gewerbegebiets gemäß § 8 BauNVO. Das Verfahren erfolgte im Vollverfahren mit Umweltprüfung. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 4,1 ha und liegt verkehrsgünstig an der Hansastraße sowie der Penter Straße. Im Zuge der Planung werden die Schall- und Immissionsschutzmaßnahmen angepasst, um den Gewerbelärm zu regulieren. Maßnahmen zur Wasserwirtschaft und Hochwasserschutz beinhalten die Einrichtung eines Regenrückhaltebeckens zur kontrollierten Entwässerung. Der Bebauungsplan berücksichtigt zudem den Umweltschutz und die Eingriffsregelung durch naturnahe Ausgleichsmaßnahmen. Dabei wird auf den Artenschutz und die Vermeidung von Umweltbeeinträchtigungen besonders geachtet. Die geplanten Gewerbenutzungen sollen konfliktfrei in das Umfeld integriert werden, während gleichzeitig der Immissionsschutz gewährleistet ist.
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Planzeichnung
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Plan - Begründung
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