Gemeinde Wallenhorst | Allgemeines Wohngebiet
Die Gemeinde Wallenhorst hat die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 103 „Sportzentrum“ beschlossen, um die bauliche Nutzung einer privaten Grünfläche als Wohnbaufläche zu ermöglichen. Das ca. 0,2 ha große Plangebiet liegt im zentralen Ortsteil Wallenhorst und sollte ein allgemeines Wohngebiet (WA) festsetzen, in dem die Errichtung eines Wohnhauses mit maximal zwei Wohnungen zulässig ist.
Das Verfahren wurde im beschleunigten Innenentwicklungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt, ohne Umweltbericht, aber unter Berücksichtigung des Artenschutzes und der Klimaanpassung. Zur Vermeidung von Schallbelastungen durch die benachbarten Sportanlagen wurden Immissionsprognosen erstellt, die keine wesentlichen Konflikte erwarten lassen.
Der Bebauungsplan sieht die Erhaltung wertvoller Einzelbäume sowie die Nutzung wasserdurchlässiger Materialien zur Minimierung der Flächenversiegelung vor. Ein Gründach wird vorgeschrieben, um das Mikroklima zu verbessern. Der vorhandene Fußweg zur Vernetzung des Quartiers bleibt erhalten.
Die Planung berücksichtigt die Anbindung an das örtliche Verkehrsnetz sowie die Nutzung bestehender Entwässerungsstrukturen. Insgesamt soll eine nachhaltige Nachverdichtung erreicht werden, die den ortsbildprägenden Charakter erhält und die Nutzung zentraler Flächen unterstützt.