Gemeinde Visbek | Bebauungsplan Nr. 36 „Stäkamp“ – 5. Änderung
Kurz erklärt:
Die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 „Stäkamp“ schafft auf einem bislang unbebauten Grundstück planungsrechtliche Voraussetzungen für ortsverträgliches Wohnen. Die Gemeinde setzt damit Innenentwicklung um und ermöglicht Einzel- und Doppelhäuser in einem Allgemeinen Wohngebiet. Das Verfahren lief nach den Vorschriften des § 13a BauGB beschleunigt und ist mit Bekanntmachung Inkraft getreten und damit abgeschlossen. Die Gemeinde setzt mit der Planung ihr Nachverdichtungskonzept im Ortsteil Rechterfeld um. Das unbebaute, erschlossene Grundstück steht nun für eine ortsverträgliche Wohnnutzung zur Verfügung. Die Planänderung ersetzt frühere Festsetzungen und schafft ein Wohngebiet mit zeitgemäßem Entwicklungspotenzial.
Projektsteckbrief
Leistung: Das Planungsbüro geoPlan Bunten erstellte die Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften sowie die Begründung inklusive Abwägung – damit der Rat der Gemeinde zügig und umfassend informiert entscheiden konnte.
Plangebiet: Der Änderungsbereich umfasst rund 0,2 ha zwischen Dorfstraße (K 253) und Am Bahnhof im Ortsteil Rechterfeld. Die Erschließung erfolgt über die Straße Am Bahnhof, eine direkte Anbindung an die K 253 ist nicht vorgesehen.
Ausgangslage: Die Gemeinde wollte ein erschlossenes, unbebautes Grundstück aktivieren und so Baulücken schließen, um auf diese Weise in den Außenbereich zu schonen. Das Vorhaben ist Teil einer maßvollen Nachverdichtung im Bestand. 
Planung und rechtlicher Rahmen
Die Änderung wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Ein Umweltbericht war nicht erforderlich, die artenschutz- und wasserwirtschaftlichen Belange wurden dennoch betrachtet und über Festsetzungen und Hinweise berücksichtigt. Das Verfahren ist vollständig abgeschlossen.
Inhalt der Bauleitplanung
Die 5. Änderung setzt das Gebiet als Allgemeines Wohngebiet (WA) fest und ermöglicht Einzel- und Doppelhäuser. Als Maß der baulichen Nutzung sind GRZ 0,4 und GFZ 0,8 festgesetzt, zwei Vollgeschosse mit einer Firsthöhe bis 11,0 m und Traufhöhe bis 6,50 m bilden einen gut eingebundenen Rahmen. Pro Gebäude sind maximal fünf Wohneinheiten vorgesehen. Die Bauweise ist abweichend definiert. Nutzungen wie Gartenbaubetriebe und Tankstellen sind ausgeschlossen.
Um Ortbild und Verkehrssicherheit zu wahren, markiert die Planung eine 20m-Bauverbotszone zur Dorfstraße (K 253). Die Erschließung erfolgt ausschließlich über die Straße Am Bahnhof, ÖPNV-Angebote sind fußläufig erreichbar.
Klimaanpassung und Grünordnung sind integraler Bestandteil der Planung. Der Erhalt einer Kastanie ist festgesetzt, je 150 m² neu versiegelter Fläche ist ein Baum zu pflanzen, mindestens 10 % der Grundstücksfläche sind als Gehölzgrün zu gestalten. Gründächer sind für kleinere Garagen und Nebenanlagen mit geringer Dachneigung vorgesehen. Gestalterisch sichern Örtliche Bauvorschriften u. a. geneigte Dächer, zurückhaltende Farbtöne und maßvolle Einfriedungen an Straßen.
Besonders berücksichtigt ist die Wasserwirtschaft. Das Gebiet liegt im Vorranggebiet Trinkwasser und ist aufgrund von Starkregengefahren besonders zu behandeln. Entsprechend setzt die Planung auf Versickerung und Rückhalt von Oberflächenwasser (z. B. Mulden, Zisternen) sowie eine schadlose Ableitung im Starkregenfall. Boden- und Klimaschutz werden durch Begrünung, Entsiegelungspotenziale und Pflanzgebote unterstützt.
Mehrwert für die Gemeinde
Die Änderung aktiviert Bestandsflächen und stärkt die Innenentwicklung, ohne zusätzliche Außenbereichsinanspruchnahme. Sie liefert bedarfsgerechten Wohnraum in ortsverträglicher Dichte, bindet Klimaanpassung und Starkregenvorsorge verbindlich ein und wahrt das Ortsbild. Durch klare Festsetzungen und eine schlüssige Begründung schafft der Plan Rechtssicherheit – für Grundstückseigentümer:innen, Planende und Genehmigungsbehörde.
FAQ zum Bebauungsplan
Wofür schafft der Bebauungsplan Baurecht?
Für Einzel- und Doppelhäuser in einem Allgemeinen Wohngebiet (WA) mit max. fünf Wohneinheiten je Gebäude und zwei Vollgeschossen.
Warum wurde für das Verfahren der § 13a gewählt (beschleunigt)?
Es handelt sich um Innenentwicklung mit geringer Flächengröße. Ein Umweltbericht ist hier nicht erforderlich (Artenschutzbelange werden dennoch beachtet). Im beschleunigten Verfahren wird nur ein Beteiligungsschritt für die Öffentlichkeit und die Behörden durchgeführt.
Wie lange hat das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes gedauert?
Die reine Bearbeitungszeit der Planunterlagen hat ca. 7 Monate in Anspruch genommen.
Gibt es grüne Auflagen in den Festsetzungen?
Ja! In Form von Baumerhalt, Neupflanzungen und Gründächern für bestimmte Nebenanlagen.
Wie wird mit Starkregen umgegangen?
Der Versickerung und dem Rückhalt von Oberflächenwasser wird Vorrang vor der direkten Ableitung in die Kanalisation gegeben. Dies schont die Kapazitäten der Kanalisation.