Gemeinde Visbek | Bebauungsplan Nr. 24 „Rechterfeld-Stäschlatt / Beim Bahnhof“ – 2. Änderung

Kurz erklärt:

Die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 ordnet ein Teilgebiet im Ortsteil Rechterfeld in ein Mischgebiet (MI) um, damit eine verträgliche Umnutzung des Grundstücks möglich wird. Das Verfahren wurde beschleunigt nach § 13a BauGB durchgeführt, wobei parallel der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung von „Gewerbliche Baufläche (G)“ in Gemischte Baufläche (M) angepasst wurde. Der Plan ist als Satzung beschlossen und Inkraft gesetzt worden.

Projektsteckbrief

  • Leistung: Das Planungsbüro geoPlan Bunten erstellte die Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften sowie die Begründung inklusive Abwägung und Berichtigung des Flächennutzungsplanes. Auf diese Weise konnte der Rat der Gemeinde zügig und umfassend informiert entscheiden.

  • Plangebiet: Das Grundstück mit einer Flächengröße ca. 0,32 ha ist zwischen der Dorfstraße (K 253) und der Straße Am Bahnhof gelegen. Es handelt sich um ein Grundstück mit Bestandsbebauung innerhalb einer vorhandenen Siedlung.

  • Ausgangslage: Ziel war die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umnutzung eines ehemals ausschließlich gewerblich genutzten Grundstücks zu einer Mischnutzung aus Wohnen und nicht störendem Gewerbe. Hierfür wurde das bisher eingeschränkte Gewerbegebiet städtebaulich in ein Mischgebiet mit klarer Bebauungsdichte und Gestaltungslenkung überführt. 

Planung und rechtlicher Rahmen

Die Änderung wurde als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB aufgestellt, wobei die Erstellung eines Umweltberichts nicht erforderlich war. Sowohl die Themen Artenschutz als auch Oberflächenentwässerung und Schallschutz waren zu berücksichtigen.

Das Verfahren wurde durch Inkrafttreten der Planung abgeschlossen, gleichzeitig wurde der Flächennutzungsplan durch Umwandlung der Darstellung berichtigt. 

Inhalt der Bauleitplanung

Die 2. Änderung setzt ein Mischgebiet (MI) fest, um eine verträgliche Umnutzung eines bestehenden Grundstücks zu ermöglichen. Die Ansiedlung eines Gartenbaubetriebes, einer Tankstelle oder die Nutzungsänderung zu einer Vergnügungsstätte sind deswegen ausgeschlossen. Maximal drei Wohneinheiten sind im Gebiet zulässig. Das Maß der Nutzung wird mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,6, einer zulässigen eingeschossigen Bebauung sowie einer Höhenbegrenzung von First- und Traufhöhe geregelt. Entlang der Dorfstraße (K 253) gilt eine 20 m-Bauverbotszone.

Als Maßnahmen der Klimaanpassung sind Baumerhalt, Baumpflanzgebot und Gründachpflicht für größere Nebenanlagen definiert worden. Die Regenwasserbewirtschaftung folgt dem Vorrang von Versickerung und Rückhaltung vor Einleitungen in die Kanalisation.

Mehrwert für die Gemeinde

Die Planung reaktiviert Bestandsflächen im Ortsteil Rechterfeld, stärkt die Innenentwicklung und schafft eine städtebaulich saubere Vermittlung zwischen Wohn- und Gewerbestrukturen. Durch klare Festsetzungen und Bauvorschriften zur baulichen Dichte, Baumerhalt, Grünordnung und Starkregenvorsorge wird Ortsverträglichkeit gesichert – bei gleichzeitiger Zulässigkeit der gewünschten Umnutzung. 

Gemeinde Visbek Bebauungsplan Referenz geoPan Bunten
Planzeichnung
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Gemeinde Visbek Bebauungsplan Referenz geoPan Bunten
Begründung
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Gemeinde Visbek Bebauungsplan Referenz geoPan Bunten
Berichtigung des Flächennutzungsplanes
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FAQ zum Bebauungsplan

Was wurde planungsrechtlich ermöglicht?

Die Schaffung von Baurecht für die Umnutzung eines Grundstücks in bestehender Siedlungslage mit der Ermöglichung von Wohnen und nicht störendem Gewerbe in einem Mischgebiet inkl. klarer Vorgaben zur Höhenentwicklung und baulichen Dichte. 

Weil der Flächennutzungsplan bislang gewerbliche Bauflächen (G) darstellte und für die beabsichtigte Nutzung gemischte Bauflächen (M) erforderlich sind. Bei einem Bebauungsplan der Innenentwicklung darf der Flächennutzungsplan berichtigt werden. 

Die reine Bearbeitungszeit der Planunterlagen hat ca. 7 Monate in Anspruch genommen.

Hier wird der Versickerung und dem Rückhalt Vorrang vor einer direkten Einleitung in die Kanalisation eingeräumt, um die Kapazitäten dieser zu schonen.

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