Gemeinde Wallenhorst | Gewerbegebiet
Was war das Ziel des Bebauungsplanes Nr. 287?
Die Gemeinde Wallenhorst wollte das bestehende Speditions- und Gewerbeareal an der Hansastraße rechtlich absichern und zukünftige Erweiterungen ermöglichen. Das bisher landwirtschaftlich genutzte Grundstück hat sich zu einem gewerblichen Betriebshof entwickelt, dessen Ausbau nicht mehr vom § 35 BauGB gedeckt ist.
Der Bebauungsplan Nr. 287 „Westlich Zum Poller“ schafft deshalb ein Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO. Er legt verbindlich fest, wie groß Gebäude sein dürfen und wie sie sich in die Umgebung einfügen sollen, damit Betriebe verlässlich planen können.
Wie ist das Plangebiet definiert?
Das 4,1 Hektar große Plangebiet liegt nördlich der Hansastraße, östlich der Penter Straße und westlich der Straße Zum Poller – im Ortsteil Hollage. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan bereits als Gewerbliche Baufläche (G) ausgewiesen.
Weil es bislang keinen Bebauungsplan gab, durchlief das Projekt ein vollständiges Verfahren mit Umweltbericht, Eingriffsregelung und frühzeitiger Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden.
Welche Umweltauflagen sind enthalten?
Dieses Projekt zeigt, wie interdisziplinäre Zusammenarbeit zu einer Lösung führt, die Wirtschaftlichkeit, Umweltschutz und städtebauliche Qualität in Einklang bringt.
FAQ zum Projekt:
Warum wurde der B‑Plan Nr. 287 aufgestellt?
Um ein bestehendes Gewerbegebiet rechtlich abzusichern und Erweiterungen zu ermöglichen.
Wie groß ist das Plangebiet und wo liegt es?
Es umfasst rund 4,1 ha nördlich der Hansastraße, östlich der Penter Straße in Hollage.
Welche Umweltauflagen gelten?
Lärmemissionskontingente, naturnahe Regenwasserrückhaltung, Schutz von Bäumen, Hecken und Fledermäusen sowie Begrenzung von Rodungen.